Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination:

Am 1.7.1998 ist die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV vom 10.6.1998) in Kraft getreten.

Bekannt gegeben wurde diese Verordnung im Bundesgesetzblatt I Seite 1283. Sie dient in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz auch der Umsetzung der EG-Richtlinie 92/57/EWG über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen.

Nach der -BaustellV- sind dem Bauherrn bei Planung und Ausführung neue Pflichten übertragen worden, wie z.B.:
  • Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes bei Planung und Ausführung
  • Ankündigung  des Vorhabens bei der zuständigen Behörde
  • Erarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsplanes (SigePlan)
  • Bestellung eines geeigneten Koordinators
  • Zusammenstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten
Diese Pflichten kann der Bauherr einem Dritten (hierzu befähigtem Ingenieurbüro) eigenverantwortlich übertragen.

Die Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen - RAB 30 , veröffentlicht im Bundesarbeitsblatt 8/2001, beschreibt die für eine Tätigkeit als Koordinator erforderlichen Qualifikationen und seine Aufgaben:
  • Baufachliche Kenntnisse (erworben durch Ausbildung zum Bauingenieur oder Architekten und Berufserfahrung
  • Koordinatorenkenntnisse  (erworben in einem viertägigen Lehrgang (32 Lehreinheiten) entspr. entspr. der RAB 30, Anl. C des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung ab 2001)
  • Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse (erworben in einem viertägigen Lehrgang (32 Lehreinheiten) entspr. der RAB
Ansprechpartner für den Bereich SiGeKo:

Dipl.-Ing. Hans-Wilhelm Hammerich
../Bilder/fon.jpg 04941 1793-43
../Bilder/mail.gif hh@schlichting-ermel.de

Für das Büro Bremerhaven:

Dipl.-Ing. Johannes Bultmann
../Bilder/fon.jpg 0471 94427-21
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