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Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination:
Am 1.7.1998 ist die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV vom 10.6.1998) in Kraft getreten. Bekannt gegeben wurde diese Verordnung im Bundesgesetzblatt I Seite 1283. Sie dient in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz auch der Umsetzung der EG-Richtlinie 92/57/EWG über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Nach der -BaustellV- sind dem Bauherrn bei Planung und Ausführung neue Pflichten übertragen worden, wie z.B.:
Die Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen - RAB 30 , veröffentlicht im Bundesarbeitsblatt 8/2001, beschreibt die für eine Tätigkeit als Koordinator erforderlichen Qualifikationen und seine Aufgaben:
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Ansprechpartner für den Bereich SiGeKo:
Für das Büro Bremerhaven:
Einzelne Projekte werden als exemplarische Referenzen auf den folgenden Seiten vorgestellt |